Prüfpflichten im Unternehmen 2026 – Übersicht aller Pflichtprüfungen

Prüfpflichten im Unternehmen: Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben 

 

In nahezu jedem deutschen Unternehmen gelten mehrere gesetzliche Prüfpflichten: die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3/4, die jährliche Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 sowie in medizinischen Einrichtungen die Kontrolle von Medizinprodukten nach MPBetreibV. Die Verantwortung dafür trägt stets der Unternehmer selbst, unabhängig von der Größe des Betriebs. Auf dieser Seite erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, welche Prüfung wen betrifft, wer im Ernstfall haftet und wie Sie sämtliche Pflichten mit minimalem Aufwand erfüllen.

 

300+

Zufriedene Kunden
 

2.000+

Projekte erfolgreich abgeschlossen
 

10+

Jahre Erfahrung
 

Unsere Referenzen 

Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch Ergebnisse.

Weitere Informationen 

 

Diese Seite ist nur ein Teil unseres Angebots. Informieren Sie sich auf unserer Hauptseite über unser vollständiges Leistungsangebot, unsere Preise und Ihre Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.

 

Die Prüfpflichten im Überblick

 

Elektrische Betriebsmittel — betrifft: jedes Unternehmen mit Steckergeräten | Rechtsgrundlage: DGUV V3/V4, BetrSichV. 
Details auf unserer Seite zur elektrischen Sicherheitsprüfung nach DGUV V3/V4.
 

Leitern und Tritte — betrifft: praktisch jeden Betrieb, wird am häufigsten übersehen | Rechtsgrundlage: DGUV Information 208-016, BetrSichV.
 

Medizinprodukte — betrifft: Praxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken | Rechtsgrundlage: MPBetreibV.
Details auf unseren Seiten zur Wartung medizinischer Geräte. Die konkreten Fristen je Geräteklasse finden Sie in unserer Übersicht der DGUV V3 Prüfintervalle.

Wer trägt die Verantwortung? (Und warum "der Hausmeister macht das" meist nicht reicht)

Die Prüfpflichten treffen immer den Unternehmer beziehungsweise die Geschäftsleitung persönlich, das regeln Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1. Aufgaben lassen sich delegieren, etwa an einen Haustechniker oder externen Dienstleister, die Gesamtverantwortung jedoch nicht: Wählt die Geschäftsleitung eine ungeeignete Person aus oder kontrolliert die Umsetzung nicht, haftet sie trotzdem. Und die Anforderungen an geeignete Prüfer sind hoch: Verlangt wird eine sogenannte befähigte Person nach TRBS 1203, also eine einschlägige technische Ausbildung, aktuelle Berufserfahrung im Prüfbereich und regelmäßig aufgefrischte Kenntnisse der geltenden Normen. 

Für elektrische Prüfungen ist zusätzlich die Qualifikation als Elektrofachkraft nötig, für Medizinprodukte kommen Herstellereinweisungen und geeignete Messtechnik hinzu. Der Hausmeister mit Werkzeugkasten erfüllt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht, und wer ihn dennoch prüfen lässt, trägt im Schadensfall die Folgen.

Entscheidend ist deshalb die dokumentierte Beauftragung nachweislich qualifizierter Prüfer und die systematische Überwachung aller Fristen. Genau diese Nachweiskette bauen wir für unsere Kunden auf.

 

Warum das in der Praxis so kompliziert wird

Drei Rechtsgebiete. Unterschiedliche Intervalle für jede Geräteklasse. Verschiedene Prüferqualifikationen, eigene Dokumentationspflichten und dazu Geräte, die in mehrere Kategorien gleichzeitig fallen: Ein elektrisches Pflegebett ist Betriebsmittel und Medizinprodukt in einem. Ein Labor betreibt Bürotechnik neben hochsensiblen Analysegeräten. Eine Zahnarztpraxis jongliert mit DGUV-Fristen, STK-Terminen und der Leiter im Lager, an die seit Jahren niemand denkt.

Wer das nebenbei überblicken will, führt irgendwann drei Excel-Listen, koordiniert drei Dienstleister und hofft bei jeder Begehung, dass nichts übersehen wurde. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die realistische Folge eines Regelwerks, das nicht für den Betriebsalltag geschrieben wurde.
 

Unser Ansatz setzt genau dort an: Wir betrachten Ihren gesamten Bestand, ordnen jedes Gerät der richtigen Prüfwelt zu und führen alle fälligen Prüfungen koordiniert durch, im Idealfall an einem einzigen Termin. Aus drei Prüfwelten wird ein Ansprechpartner. Aus Listen und Hoffnung wird ein System.

 

In vier Schritten zum rechtssicheren Betrieb

 

1. Bestandsaufnahme — Wir erfassen gemeinsam, welche Geräte, Leitern und Medizinprodukte vorhanden sind. Viele Betriebe kennen ihren eigenen Bestand nur lückenhaft.
2. Zuordnung — Jedes Gerät bekommt seine Prüfart und sein Intervall, abgeleitet aus Vorschrift, Herstellervorgabe und Gefährdungsbeurteilung.
3. Prüfung — Alle fälligen Prüfungen in einem koordinierten Termin, mit Plaketten und vollständiger Dokumentation.
4. Laufende Fristenkontrolle — Wir überwachen alle Folgetermine automatisch und melden uns, bevor etwas abläuft. Ab jetzt müssen Sie an nichts mehr denken.

Wir kümmern uns um Ihre Prüfpflichten. Sie sich um Ihr Geschäft.

 

Bestandsaufnahme, Zuordnung, Prüfung und laufende Fristenkontrolle: Wir übernehmen den gesamten Prozess, damit Sie sich nie wieder fragen müssen, ob alle Prüfpflichten erfüllt sind. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.